Verkehrsstrafen 2027: Für Raser wird es teurer

Ab 2027 sollen Tempoverstöße österreichweit einheitlicher und teilweise teurer bestraft werden. Was geplant ist, was bereits fix ist und worauf Fuhrparks ihre Fahrer vorbereiten sollten.

Steuern und Recht

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Das Wichtigste in Kürze

  • Geplante StVO-Novelle soll ab 2027 einheitliche Strafrahmen bringen

  • Bei Tempoüberschreitungen über 30 km/h soll der Strafrahmen auf 200–5.000 € steigen

  • Bei mehr als 40 km/h im Ort bzw. 50 km/h außerorts sind 400–6.000 € geplant

  • Andere Delikte werden überwiegend harmonisiert, nicht pauschal erhöht

  • E-Mopeds gelten ab 1. Oktober 2026 als Kraftfahrzeuge

Was geplant ist

Die Regierung hat am 10. Juni eine Novelle der StVO sowie eine Anpassung der Anonymverfügungsverordnung in Begutachtung geschickt. Ziel ab 2027: einheitliche Strafrahmen statt bisheriger Unterschiede je Bundesland.

Auslöser sind deutlich gestiegene Unfallzahlen im Jahr 2025. Bei rund einem Drittel aller tödlichen Unfälle war überhöhte Geschwindigkeit die Hauptursache.

Noch ist nichts beschlossen. Der Beschluss im Nationalrat steht aus. Geplantes Inkrafttreten der Anonymverfügungsverordnung ist der 1. Jänner 2027.

Welche Strafen steigen sollen

Konkret geplant: Bei Überschreitungen über 30 km/h steigt der Strafrahmen von 150–5.000 € auf 200–5.000 €. Bei mehr als 40 km/h im Ort bzw. 50 km/h außerorts soll der Rahmen von 300–5.000 € auf 400–6.000 € steigen.

Andere Delikte, zum Beispiel Parkverstöße, werden primär auf das höchste bestehende Landesniveau harmonisiert und nicht pauschal erhöht.

E-Mopeds: Das ist bereits fix

Separat, und das ist bereits fix: Ab 1. Oktober 2026 gelten E-Mopeds rechtlich als Kraftfahrzeuge. Damit gilt: kein Radweg mehr, dafür Führerschein-, Kennzeichen- und Versicherungspflicht sowie Helmpflicht für alle Altersgruppen.

Relevant ist das vor allem dann, wenn E-Mopeds Teil des Fuhrparks sind oder als innerbetriebliche Mobilitätslösung genutzt werden.

Was Fuhrparks jetzt tun sollten

Für Fuhrparks heißt das: Fahrer schon jetzt auf steigende Bußgelder bei Tempoverstößen unterweisen. Das senkt Schadenfälle, Verwaltungsaufwand und vermeidbare Kosten.

Wir behalten die Entwicklungen im Blick und helfen gerne beim Unterweisen der Fahrer. Meldet euch dazu jederzeit.

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Quellen und Informationsstand

Stand: 13. Juli 2026. Die StVO-Novelle und die Anpassung der Anonymverfügungsverordnung sind in Begutachtung. Der Beschluss im Nationalrat steht noch aus. Die E-Moped-Regelung ab 1. Oktober 2026 ist bereits fix.

  • BMIMI – Vereinheitlichung und Anpassung von Verkehrsstrafrahmen

  • ÖAMTC – Ab 2027: Einheitliche Verkehrsstrafen in Österreich

  • KFV – 36. StVO-Novelle: Fragen und Antworten