PKW-Pickerl neu: 4-2-2-2-1 statt 3-2-1, ohne Toleranz und Extra-Termin für neue Fälligkeiten
Fix beschlossen: Ab 19. Mai 2027 ändern sich die §57a-Intervalle für Neuwagen. Was das neue 4-2-2-2-1-Schema, der Wegfall der Toleranzfrist und die Übergangsregelung für Fuhrparks bedeuten.
Steuern und Recht
Das Wichtigste in Kürze
42. KFG-Novelle beschlossen, Inkrafttreten am 19. Mai 2027
Neuwagen müssen künftig erst nach 4 statt 3 Jahren zur ersten §57a-Begutachtung
Danach folgen drei Zwei-Jahres-Intervalle, erst ab dem 11. Jahr wieder jährlich
Die viermonatige Toleranzfrist fällt weg, Begutachtung bis zu vier Monate vorher bleibt möglich
Rund zwei Millionen Fahrzeughalter müssen einmalig eine neue Plakette bzw. einen neuen Fälligkeitstermin eintragen lassen
Was beschlossen wurde
Fix und beschlossen: Der Nationalrat hat am 6. Juli die 42. KFG-Novelle beschlossen. Inkrafttreten ist der 19. Mai 2027.
Kernstück der Änderung: Aus dem bisherigen 3-2-1-Intervall wird 4-2-2-2-1. Neuwagen müssen erst nach 4 statt 3 Jahren zur ersten §57a-Begutachtung. Danach folgen drei Zwei-Jahres-Intervalle, erst ab dem 11. Jahr wieder jährlich.
In den ersten zehn Jahren fallen damit drei Termine weg. Für Fuhrparks kann das Planung und Standzeiten entlasten, sofern die neuen Fälligkeiten sauber im System hinterlegt werden.
Der Haken: keine Toleranzfrist mehr
Die bisherige viermonatige Toleranzfrist fällt ersatzlos weg. Der Fälligkeitstag gilt künftig ohne Ausnahme. Dafür kann die Begutachtung schon bis zu vier Monate vor dem Termin gemacht werden.
Für Fuhrparkverantwortliche wird Terminmanagement damit wichtiger. Wer bisher mit Nachfrist-Polster geplant hat, muss Prozesse, Erinnerungen und Werkstattfenster rechtzeitig anpassen.
Einmaliger Extra-Termin für neue Fälligkeiten
Weil die Neuregelung in laufende Prüfperioden eingreift, müssen laut ÖAMTC rund zwei Millionen Fahrzeughalter einmalig zusätzlich zur Prüfstelle, um eine neue Plakette abzuholen und den neuen Fälligkeitstermin eintragen zu lassen.
Für Fuhrparks heißt das: Terminplanung umstellen, sobald die Übergangsregeln für die eigenen Fahrzeuge feststehen. Ohne Nachfrist-Polster wird ein sauber gepflegter Prüfkalender deutlich wichtiger.
Wichtig für N1-Fahrzeuge
Für Fahrzeuge der Güterklasse N1 bleibt die jährliche Überprüfungspflicht unverändert. Diese Fahrzeuge müssen also weiterhin jährlich zur Begutachtung.
Als externe Fuhrparkmanager behalten wir die neuen Fälligkeitstermine für euren Fuhrpark im Blick und helfen gerne bei der Umstellung auf die neuen Termine.
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Quellen und Informationsstand
Stand: 13. Juli 2026. Grundlage ist die am 6. Juli beschlossene 42. KFG-Novelle mit Inkrafttreten am 19. Mai 2027. Übergangsdetails können sich in der praktischen Umsetzung noch konkretisieren.
Parlament Österreich – PK0667
ÖAMTC – Längere Pickerl-Intervalle (§57a)
NÖN.at – Pickerl-Pflicht für Lenker vom Parlament gelockert


