EU-Flottenregulierung und Industrial Accelerator Act: Was Betriebe bis 2028 wissen müssen
Zwei EU-Verordnungen verändern ab 2028 die Spielregeln für gewerbliche Flotten in Österreich. Was die Vorschläge konkret bedeuten, warum heutige Leasingentscheidungen schon betroffen sind und wie Sie sich richtig vorbereiten.
Steuern und Recht
Das Wichtigste in Kürze
EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Verordnungsentwurf für gewerbliche Flotten vorgelegt
Ab 2030 sollen rund 58 % der Neuzulassungen in Klassen M1 und N1 emissionsfrei sein
Ab 2028 soll die Förderung von Verbrenner-Firmenwagen EU-weit beendet werden
Industrial Accelerator Act fordert: 70 % europäische Batterie für Förderfähigkeit
Noch kein geltendes Recht, aber Richtung ist klar. Leasingentscheidungen sollten heute schon mitdenken
Teil 1: Die Flottenregulierung
Was geplant ist
Der Entwurf der EU-Kommission sieht zwei zentrale Mechanismen vor:
Ab 2030: Quoten für emissionsfreie Neuzulassungen. Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass ein bestimmter Anteil der Neuzulassungen in den Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) durch große Unternehmen emissionsfrei ist. Das mittlere Szenario der Kommission geht in vielen Mitgliedstaaten von rund 58 % aus. Das heißt: 6 von 10 Neuwagen müssen Zero- oder Niedrig-Emissionsfahrzeuge sein.
Ab 2035: Die Quote steigt weiter. Konkrete Zahlen stehen noch nicht fest, aber die Tendenz geht klar Richtung Vollelektrifizierung.
Was ab 2028 zusätzlich kommt
Der zweite kritische Punkt im Entwurf: Ab 2028 soll es den Mitgliedstaaten verboten sein, Verbrenner-Firmenwagen weiterhin finanziell zu fördern. Das betrifft:
Steuerliche Abschreibungsvorteile
Begünstigte Sachbezugsbesteuerung
Möglicherweise österreichische Sonderregelungen wie die Fiskal-LKW-Einstufung
Was das für die Praxis heißt: Die Förderlandschaft, auf der heutige Leasingkalkulationen aufbauen, wird ab 2028 deutlich anders aussehen. Verbrenner werden im Fuhrpark teurer, ohne dass das Fahrzeug selbst teurer wird.
Teil 2: Der Industrial Accelerator Act
"Made in EU" wird zur Beschaffungsvoraussetzung
Ebenfalls frisch im Verordnungsprozess: Die EU-Kommission hat am 4. März 2026 den Industrial Accelerator Act formal vorgeschlagen. Kurz zusammengefasst: Wer staatliche Förderungen für E-Fahrzeuge erhalten will, braucht ein Fahrzeug mit zu mindestens 70 % europäisch produzierter Batterie.
"Made in EU" wird damit zur handfesten Beschaffungsvoraussetzung, nicht nur zur Imagefrage.
Wie das mit der Flottenregulierung zusammenhängt
Hier liegt der eigentliche Hebel: Fahrzeuge aus Nicht-EU-Produktion, also etwa viele chinesische E-Modelle, könnten künftig doppelt benachteiligt werden:
Sie zählen möglicherweise nicht auf die vorgeschriebene Flottenquote
Sie sind nicht förderungsfähig
Wer heute mit einem günstigen chinesischen E-SUV kalkuliert, weil die TCO auf dem Papier verlockend aussieht, könnte ab 2028 plötzlich zwei Vorteile verlieren: Förderung und Quoten-Anrechnung. Das ist in den meisten Leasingangeboten noch nicht eingepreist.
Was das konkret für Ihre Flotte bedeutet
Auch wenn beide Verordnungen noch nicht in Kraft sind: Die Entscheidungen, die Sie heute treffen, laufen in diese Übergangsphase hinein.
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Quellen und Informationsstand
Stand: 11. Mai 2026. Beide hier beschriebenen Verordnungen befinden sich im Trilog-Verfahren der EU. Details können sich noch ändern. Wir aktualisieren den Artikel, sobald rechtlich verbindliche Beschlüsse vorliegen.

