EU-Flottenregulierung und Industrial Accelerator Act: Was Betriebe bis 2028 wissen müssen

Zwei EU-Verordnungen verändern ab 2028 die Spielregeln für gewerbliche Flotten in Österreich. Was die Vorschläge konkret bedeuten, warum heutige Leasingentscheidungen schon betroffen sind und wie Sie sich richtig vorbereiten.

Steuern und Recht

Das Wichtigste in Kürze

  • EU-Kommission hat im Dezember 2025 einen Verordnungsentwurf für gewerbliche Flotten vorgelegt

  • Ab 2030 sollen rund 58 % der Neuzulassungen in Klassen M1 und N1 emissionsfrei sein

  • Ab 2028 soll die Förderung von Verbrenner-Firmenwagen EU-weit beendet werden

  • Industrial Accelerator Act fordert: 70 % europäische Batterie für Förderfähigkeit

  • Noch kein geltendes Recht, aber Richtung ist klar. Leasingentscheidungen sollten heute schon mitdenken

Worum es geht

Im Dezember 2025 hat die EU-Kommission einen Verordnungsentwurf vorgelegt (COM 2025/994), der gewerbliche Flotten deutlich stärker in die Pflicht nimmt. Wenige Monate später, am 4. März 2026, folgte mit dem Industrial Accelerator Act ein zweiter Vorschlag, der die Förderlandschaft für E-Fahrzeuge neu sortiert. Beide Verordnungen sind noch kein geltendes Recht, beide gehen jetzt in die Trilogverhandlungen.

Klar ist aber: Die Richtung steht fest. Wer heute einen Leasingvertrag über vier Jahre unterschreibt, hat ihn bis 2030, also mitten in der Übergangsphase. Die TCO-Rechnung, die heute aufgeht, kann sich während der Laufzeit deutlich verschieben. Wer sich erst 2028 informiert, ist zu spät dran.

Teil 1: Die Flottenregulierung

Was geplant ist

Der Entwurf der EU-Kommission sieht zwei zentrale Mechanismen vor:

Ab 2030: Quoten für emissionsfreie Neuzulassungen. Mitgliedstaaten sollen sicherstellen, dass ein bestimmter Anteil der Neuzulassungen in den Klassen M1 (Pkw) und N1 (leichte Nutzfahrzeuge) durch große Unternehmen emissionsfrei ist. Das mittlere Szenario der Kommission geht in vielen Mitgliedstaaten von rund 58 % aus. Das heißt: 6 von 10 Neuwagen müssen Zero- oder Niedrig-Emissionsfahrzeuge sein.

Ab 2035: Die Quote steigt weiter. Konkrete Zahlen stehen noch nicht fest, aber die Tendenz geht klar Richtung Vollelektrifizierung.

Was ab 2028 zusätzlich kommt

Der zweite kritische Punkt im Entwurf: Ab 2028 soll es den Mitgliedstaaten verboten sein, Verbrenner-Firmenwagen weiterhin finanziell zu fördern. Das betrifft:

  • Steuerliche Abschreibungsvorteile

  • Begünstigte Sachbezugsbesteuerung

  • Möglicherweise österreichische Sonderregelungen wie die Fiskal-LKW-Einstufung

Was das für die Praxis heißt: Die Förderlandschaft, auf der heutige Leasingkalkulationen aufbauen, wird ab 2028 deutlich anders aussehen. Verbrenner werden im Fuhrpark teurer, ohne dass das Fahrzeug selbst teurer wird.

Teil 2: Der Industrial Accelerator Act

"Made in EU" wird zur Beschaffungsvoraussetzung

Ebenfalls frisch im Verordnungsprozess: Die EU-Kommission hat am 4. März 2026 den Industrial Accelerator Act formal vorgeschlagen. Kurz zusammengefasst: Wer staatliche Förderungen für E-Fahrzeuge erhalten will, braucht ein Fahrzeug mit zu mindestens 70 % europäisch produzierter Batterie.

"Made in EU" wird damit zur handfesten Beschaffungsvoraussetzung, nicht nur zur Imagefrage.

Wie das mit der Flottenregulierung zusammenhängt

Hier liegt der eigentliche Hebel: Fahrzeuge aus Nicht-EU-Produktion, also etwa viele chinesische E-Modelle, könnten künftig doppelt benachteiligt werden:

  • Sie zählen möglicherweise nicht auf die vorgeschriebene Flottenquote

  • Sie sind nicht förderungsfähig

Wer heute mit einem günstigen chinesischen E-SUV kalkuliert, weil die TCO auf dem Papier verlockend aussieht, könnte ab 2028 plötzlich zwei Vorteile verlieren: Förderung und Quoten-Anrechnung. Das ist in den meisten Leasingangeboten noch nicht eingepreist.

Was das konkret für Ihre Flotte bedeutet

Auch wenn beide Verordnungen noch nicht in Kraft sind: Die Entscheidungen, die Sie heute treffen, laufen in diese Übergangsphase hinein.

Wer heute ein Fahrzeug ohne diese Verschiebungen kalkuliert, hat eine TCO-Rechnung, die in zwei Jahren nicht mehr stimmt.

Was Betriebe jetzt prüfen sollten
  • Beschaffungs-Pipeline überprüfen: Welche Verträge laufen 2028 bis 2030? Lassen sich Konditionen verhandelbar halten?

  • Herkunftsfrage stellen: Bei E-Fahrzeug-Angeboten gezielt nach Batterieherkunft fragen. 70 % EU ist die kommende Schwelle

  • Quotenstrategie entwickeln: Wenn Sie planen, in den nächsten 4 Jahren mehrere Fahrzeuge zu beschaffen, brauchen Sie ein Verhältnis Verbrenner/E-Auto, das ab 2030 funktioniert

  • TCO-Rechnungen aktualisieren: Heutige Kalkulationen sollten die wegfallende Verbrenner-Förderung ab 2028 mit einrechnen

  • Fördermöglichkeiten heute nutzen: Die aktuell noch verfügbaren Förderungen laufen aus. Wer in den nächsten Monaten beschafft, sichert sich noch die aktuellen Konditionen

Wichtig: Was noch nicht final ist

Beide Verordnungen sind aktuell Entwürfe. Details werden sich in den Trilogverhandlungen zwischen Kommission, Parlament und Rat noch verschieben. Möglich ist:

  • Quotenhöhen werden nachverhandelt (mittleres Szenario 58 % könnte zu 50 % oder 65 % werden)

  • Ausnahmen für bestimmte Branchen (Handwerk, Nutzfahrzeuge in Spezialeinsatz)

  • Übergangsfristen für Bestandsverträge

Die strategische Richtung bleibt aber gleich: Mehr E-Anteil, weniger Verbrenner-Förderung, mehr "Made in EU". Wer früh plant, hat einen klaren Vorteil.

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Quellen und Informationsstand

Stand: 11. Mai 2026. Beide hier beschriebenen Verordnungen befinden sich im Trilog-Verfahren der EU. Details können sich noch ändern. Wir aktualisieren den Artikel, sobald rechtlich verbindliche Beschlüsse vorliegen.