E-Firmenwagen: Was sich beim Sachbezug ab 2027 ändert
Was das Fuhrparkmanagement und Unternehmen jetzt zur geplanten Steueränderung wissen müssen, mit Beispielrechnung, Vergleich zum Verbrenner und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steuern und Recht

Das Wichtigste in Kürze
Ab 2027 endet der Null-Sachbezug für privat genutzte E-Firmenwagen, gestaffelt bis 2028
Ab 2028 sind 0,75 % der Anschaffungskosten pro Monat zu versteuern
Deckelung voraussichtlich bei 48.000 € Anschaffungswert, also max. 360 € pro Monat
Vorsteuerabzug für E-Firmenwagen bleibt erhalten
Beschluss des Doppelbudgets erwartet Anfang Juli 2026
Was sich konkret ändert
Nach der Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge im April 2025 fällt mit dem neuen Doppelbudget 2027/2028 das nächste Steuer-Goodie weg: Wer einen E-Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen künftig versteuern.
Bisher galt: Wird einem Dienstnehmer ein rein elektrisch betriebenes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dafür ein Sachbezugswert von null Euro anzusetzen. Auch das unentgeltliche Aufladen beim Arbeitgeber war sachbezugsfrei. Diese Komplettbefreiung war einer der stärksten Hebel für die Elektrifizierung von Firmenflotten und genau die fällt jetzt.
Konkret: Bei Verbrennern werden 2 % der Anschaffungskosten pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt, 1,5 % bei sehr effizienten Modellen. Bei E-Autos soll der Wert ab 2028 bei 0,75 % liegen, also rund die Hälfte des günstigeren Verbrenner-Satzes. Die Einführung erfolgt stufenweise ab 2027, der genaue Prozentsatz für das Übergangsjahr 2027 wurde noch nicht offiziell kommuniziert. Mit der voraussichtlichen Deckelung bei 48.000 € Anschaffungswert (analog zur Verbrenner-Regelung) wären maximal 360 € pro Monat anzusetzen.
Die Bundesregierung erwartet sich aus der Maßnahme 75 Millionen Euro im ersten Jahr und ab 2028 rund 160 Millionen Euro jährlich.
Unsere Empfehlungen:
Bestehende Leasing- und Beschaffungspläne jetzt durchrechnen.
Überprüfen, ob es empfohlen wird, für Ihren Fuhrpark Fahrtenbuch zu führen.
Wir helfen gerne dabei!
Sachbezug im Vergleich
Verbrenner > 126g
2,0 %
max. 960 €
Verbrenner effizient
1,5 %
max. 720 €
E-Auto bisher
0 %
max. 0 €
E-Auto ab 2028
0,75 %
max. 360 €
Beispiel: E-Dienstwagen, 40.000 € Anschaffung
Sachbezug 2028 (0,75 %): 300 €
Gedeckelt bei: 360 €
Auf diese 300 € fallen dann Sozialversicherung und Steuer an
Netto-Einbuße pro Monat: ca. 120 bis 150 €
Pro Jahr rund 1.500 bis 1.800 € weniger Netto
Was kostet euch der neue Sachbezug?
Was trotzdem für E-Firmenwagen spricht
Der Anreiz wird kleiner, aber rechnerisch bleibt er da. Was bleibt:
Vorsteuerabzug für E-Firmenwagen bis zu den bekannten Wertgrenzen,
ein klarer Vorteil gegenüber Verbrennern. Betriebe können sich die gezahlte Umsatzsteuer
zurückholen, das ist bei Verbrennern grundsätzlich ausgeschlossen.Halbierter Sachbezug im Vergleich zum Verbrenner: 360 € statt 720 bis 960 € pro Monat
Niedrigere Energiekosten im laufenden Betrieb, vor allem bei Lademöglichkeit am Standort
Niedrigere Wartungskosten über die Laufzeit, da E-Antriebe weniger Verschleißteile haben
Wichtig: Details zum unentgeltlichen Laden beim Arbeitgeber sind aktuell noch offen.
Hier lohnt es sich, den Beschluss Anfang Juli 2026 abzuwarten und Car-Policy-Regelungen
anschließend anzupassen.
Was bedeutet das für Ihre Flotte?
Wir analysieren Ihre Fuhrparkstrategie, optimieren die bestehenden Leasing- und Beschaffungspläne unter den neuen Bedingungen und unterstützen bei der Umsetzung. Berechnen Sie hier kostenlos und unverbindlich Ihre erwarteten Mehrkosten.
