E-Firmenwagen: Was sich beim Sachbezug ab 2027 ändert
Was das Fuhrparkmanagement und Unternehmen jetzt zur beschlossenen Steueränderung wissen muss, mit Beispielrechnung, Vergleich zum Verbrenner und konkreten Handlungsempfehlungen.
Steuern und Recht
Das Wichtigste in Kürze
Ab 2027 wird auch für privat genutzte E-Firmenwagen ein Sachbezug fällig
2027 (Einstieg): 0,375 % der Anschaffungskosten, max. 180 € pro Monat
Ab 2028: 0,625 % der Anschaffungskosten, max. 300 € pro Monat
Gilt für alle E-Firmenwagen, auch Bestandsfahrzeuge
Vorsteuerabzug und NoVA-Befreiung für E-Autos bleiben erhalten
Was sich konkret ändert
Nach der Ausweitung der motorbezogenen Versicherungssteuer auf Elektrofahrzeuge im April 2025 fällt mit dem neuen Doppelbudget 2027/2028 das nächste Steuer-Goodie weg: Wer einen E-Firmenwagen auch privat nutzt, muss diesen künftig versteuern.
Bisher galt: Wird einem Dienstnehmer ein rein elektrisch betriebenes Firmenfahrzeug auch zur privaten Nutzung überlassen, ist dafür ein Sachbezugswert von null Euro anzusetzen. Auch das unentgeltliche Aufladen beim Arbeitgeber war sachbezugsfrei. Diese Komplettbefreiung war einer der stärksten Hebel für die Elektrifizierung von Firmenflotten und genau die fällt jetzt.
Konkret: Bei Verbrennern werden 2 % der Anschaffungskosten pro Monat als geldwerter Vorteil angesetzt, 1,5 % bei sehr effizienten Modellen. Bei E-Autos soll der Wert ab 2028 bei 0,625 % liegen, also weniger als ein Drittel des günstigeren Verbrenner-Satzes. Für das Einstiegsjahr 2027 gilt zunächst 0,375 % (max. 180 €), ab 2028 dann 0,625 % (max. 300 €). Mit der voraussichtlichen Deckelung bei 48.000 € Anschaffungswert (analog zur Verbrenner-Regelung) sind maximal 300 € pro Monat anzusetzen.
Die Bundesregierung erwartet sich aus der Maßnahme 110 Millionen Euro im ersten Jahr und ab 2028 rund 190 Millionen Euro jährlich.
Fahrtenbuch: der Hebel, um den Sachbezug zu halbieren
Was viele übersehen: Auch nach 2028 muss der volle Sachbezug nicht automatisch fällig werden. Wer den Firmenwagen nachweislich nur eingeschränkt privat nutzt, kann den halben Sachbezug ansetzen. Voraussetzung ist ein lückenlos geführtes Fahrtenbuch.
Wann der halbe Sachbezug gilt:
Maximal 500 km pro Monat oder 6.000 km pro Jahr Privatnutzung
Inklusive der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (zählen als Privatfahrt)
Nachweis über ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch über das gesamte Kalenderjahr
Was das beim E-Firmenwagen ab 2028 bedeuten würde:
Der voraussichtliche Sachbezug von 0,625 % halbiert sich auf 0,3125 %, gedeckelt voraussichtlich bei rund 150 € pro Monat (statt 300 €). Bei einem E-Auto mit 40.000 € Anschaffungskosten würde sich der monatliche Sachbezug von 250 € auf 125 € reduzieren, netto entspricht das einer Ersparnis von rund 55 € pro Monat oder 660 € pro Jahr.
Für Verbrenner gilt dasselbe Prinzip: 1 % statt 2 % (gedeckelt bei 480 €) bzw. 0,75 % statt 1,5 % (gedeckelt bei 360 €).
Wann ein Fahrtenbuch im Fuhrpark sinnvoll wird
Nicht jedes Firmenfahrzeug braucht zwingend ein Fahrtenbuch. Die Faustregel:
Fahrzeug überwiegend dienstlich, Privatnutzung gering: Fahrtenbuch lohnt sich, weil der halbe Sachbezug greift
Fahrzeug stark privat genutzt: Voller Sachbezug ist meist günstiger als der Dokumentationsaufwand
Pool- oder Werkstattfahrzeuge mit mehreren Nutzern: Fahrtenbuch wird zur Pflicht, um die Zurechnung zu klären
Mehrere Firmenwagen pro Person (z.B. Geschäftsführer): Ohne Fahrtenbuch droht der doppelte Sachbezug auf jedes Fahrzeug
Unsere Empfehlungen:
Bestehende Leasing- und Beschaffungspläne durchrechnen, mit den neuen Sachbezug-Werten ab 2028
Privatnutzung pro Fahrzeug schätzen: Wer unter 6.000 km Privatkilometer im Jahr liegt, profitiert vom halben Sachbezug
Fahrtenbuch-Lösung evaluieren: Telematik-System, App oder Papier, je nach Flottengröße und Fahrer
Pool-Vereinbarungen prüfen, falls Mitarbeiter Zugriff auf mehrere Firmenwagen haben (Schutz vor doppeltem Sachbezug)
Car Policy aktualisieren, mit klaren Regeln zur Privatnutzung und Dokumentationspflicht
Wir analysieren Ihre Flotte und zeigen, welche Fahrzeuge vom Fahrtenbuch profitieren und welche nicht.
Sachbezug im Vergleich
2,0 %
max. 960 €
1,5 %
max. 720 €
0 %
max. 0 €
0,625 %
max. 300 €
Was kostet Sie der neue Sachbezug?
Hinweis: Sachbezug gilt für alle E-Firmenwagen ab Jänner 2027, auch für bestehende Fahrzeuge. Annahme Steuer und SV: 45 %.
Was bedeutet das für Ihre Flotte?
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Quellen und Informationsstand
Stand: 11. Juni 2026. Die genannten Werte wurden mit dem Doppelbudget 2027/2028 am 10. Juni 2026 offiziell beschlossen (Budgetrede Finanzminister Marterbauer und Strategiebericht 2027-2030). Die Detailregelung erfolgt über die Sachbezugswerteverordnung und wird noch im Detail kommuniziert.

